Information

Entdecken Sie unsere umfassenden Kursangebote der Sportbootschule / Kfz. Zulassungsdienst in Kiel. Wir bieten Ihnen fundierte Ausbildungen, individuelle Betreuung und exklusive Vorteile. Finden Sie den passenden Kurs für Ihren Erfolg auf dem Wasser.

Häufig gestellte Fragen

Welche Arten von Kursen bieten Sie an?

Wir bieten Kurse zum Erwerb der Sportbootführerscheine für die Binnen- und Seeschifffahrt. Sie üben alle prüfungsrelevanten Anforderungen.

Was sind die Inhalte der Sportbootführerscheinkurse?

Unsere Kurse umfassen Schifffahrtsrecht, Signale und Schallsignale, Navigation sowie die Regeln auf dem Wasser wie Begegnen und Ausweichen. Zudem behandeln wir das Verhalten in der Schleuse und im Nord-Ostsee-Kanal (NOK).

Wo finden die Kurse statt?

Alle Kurse werden in der Sportbootschule Kiel in der Redderkoppel 10, 24159 Kiel durchgeführt.

Kann die Prüfung auch in der Sportbootschule abgenommen werden?

Bei ausreichender Teilnehmerzahl kann die Prüfung auch direkt in der Sportbootschule abgenommen werden.

Kann die Funkprüfung auch in der Sportbootschule abgenommen werden?

Ja, die Funkprüfung für den UBI (UKW-Binnenschifffahrtsfunkzeugnis) und SRC (Short Range Certificate) kann auch direkt in der Sportbootschule abgenommen werden.

Für wen sind die Kurse geeignet?

Alle Kurse werden für alle Altersgruppen durchgeführt. Wir nehmen uns Zeit und führen Sie durch die Prüfung.

Wie kann ich einen Kurs buchen?

Buchungen für alle Kurse können über das Infoformular beantragt werden. Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ich habe weitere Fragen. Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung können Sie uns gerne über das Kontaktformular erreichen.

Zulassung zur Prüfung

Mindestalter 15 Jahre

Antragsformular 

Eingang der Prüfungsgebühr

Alle Unterlagen müssen 14 Tage vor der Prüfung beim PA eingegangen sein.

Für Inhaber des SRC ist die theoretische und praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

 

Prüfungsgebühren

SBF Binnenschifffahrtsstraßen       €  177,54

SBF Seeschifffahrtsstraßen              €  147,31

UBI Binnenfunk                                    € 108,71

SRC Seefunk                                          €  127,88

 

Kursgebühren

UBI und SRC                                          € 199,00

UBI                                                          €   90,00

SRC                                                          €  165,00

Binnenschifffahrtsstraßen              €    90,00

Seeschifffahrtsstraßen                     €  190,00

Kombi Binnen und See                      €  225,00

 

Stand: 05.05.2025

 

Prüfungsanforderungen:
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse unter anderem in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Dazu muss ein Simple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Siehe auch Sprechfunktafel SRC/LRC. Im Einzelnen werden u.a. gefordert:

Pflichtaufgaben

  • Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms,
  • Aussendung einer Notmeldung,
  • Weiterleitung eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk,
  • Beenden des Notverkehrs,
  • Aufhebung eines Fehlalarms,
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Senden eines Sicherheitsanrufes und Abgabe der Sicherheitsmeldung.

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Sonstige Fertigkeiten

  • Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet,
  • DSC - Speicherabfrage und Empfangsbestätigung,
  • Abwicklung des Notverkehrs,
  • Funkstille gebieten,
  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort,
  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung,
  • DSC - Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle, ,
  • Kanalwechsel,
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle,
  • DSC - Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle,
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle,
  • Einstellen des Controllers

Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend bewertet werden.

Für die praktische Prüfung werden Marinefunkgeräte vom Typ  ICOM 330, ICOM 323, ICOM 505 und ICOM 503 mit DSC-Kontroller zur Verfügung gestellt. Ausbildungsgeräte der Schulen können, nach vorheriger Absprache, ebenfalls in der Prüfung eingesetzt werden.

Zur Prüfung können wir folgende Geräte stellen:

ICOM M323 und M330

Prüfung
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatische Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Dazu muss eine Textaufnahme (Kenntnis des internationalen Alphabetes) und ein Simple-Choice-Fragebogen mit 22 Fragen bzw. 10 Fragen für SRC oder LRC Inhaber bearbeitet werden. Den Fragenkatalog gibt es unter anderem auf www.elwis.de.

Praktisch

  • In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:
  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse (Gerätekunde) zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Praktische Funkabwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Anruf an eine Funkstelle z.B. RVZ unter Zuhilfenahme des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen), siehe auch Sprechtafel UBI.
  • UBI Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk oder als UBI Ergänzung für Inhaber SRC, LRC usw.

     

    Zulassung zur Prüfung:

    • Mindestalter 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
    • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
    • Fotokopie des gültigen -Personalausweises (beidseitig)- / -Reisepasses
    • 1 Passbild (38x45mm), neustes Datum, Name auf der Rückseite (neutraler Hintergrund, keine Urlaubsbilder o.ä.)
    • Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr ( siehe Gebühren )

    Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

    Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen ("Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises...") sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt. Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw. gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.

    Prüfungsanforderungen:

    Prüfung
    Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.

    Theorie
    In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

    • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
    • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
    • Funkstellen
    • Frequenzen und ihre Nutzung
    • Automatische Senderidentifikationssystem (ATIS)
    • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

    Dazu muss eine Textaufnahme (Kenntnis des internationalen Alphabetes) und ein Simple-Choice-Fragebogen mit 22 Fragen bzw. 10 Fragen für SRC oder LRC Inhaber bearbeitet werden. Den Fragenkatalog gibt es unter anderem auf www.elwis.de.

    Praktisch

    • In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:
    • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
    • Allgemeine praktische Kenntnisse (Gerätekunde) zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
    • Praktische Funkabwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Anruf an eine Funkstelle z.B. RVZ unter Zuhilfenahme des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen), siehe auch Sprechtafel UBI.

    In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden. Am Tage der praktische Prüfung stellen wir die UKW-Marinefunkgeräte vom Typ ICOM-M323, ICOM 505 und ICOM 503 mit DSC-Kontroller zur Verfügung.


    Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

     

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden. Am Tage der praktische Prüfung stellen wir die UKW-Marinefunkgeräte vom Typ ICOM-M323, ICOM 505 und ICOM 503 mit DSC-Kontroller zur Verfügung.


Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.